(Bild Quellenangabe: https://coffeegeek.tv/best-decaf-starbucks-drinks/)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2022 über die ab dem Kalenderjahr 2023 geltenden Pauschbeträge für die lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an Beschäftigte abgegeben werden, informiert. Mehr
Diese sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Dieser beträgt ab dem Kalenderjahr 2023 für
- ein Mittag- oder Abendessen 3,80 Euro,
- für ein Frühstück 2,00 Euro.
Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 9,60 Euro anzusetzen.
Das Schreiben steht in der „Infothek Steuern“ der CDH als Download unter der Zwischenüberschrift Sachbezüge hier zur Verfügung.