Anhebung der Streitwertgrenze für Amtsgerichte auf 8.000 Euro
Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium im Gesetzgebungsverfahren mit welchem eine Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für Amtsgerichte in Zivilsachen auf 8.000 EUR vorgesehen wird. Zu den Hintergründen nachstehend mehr.