Es gibt auch Grenzen beim Recht auf Buchauszug
Neben dem Ausgleichsanspruch ist der Anspruch des Handelsvertreters auf Buchauszug von je her ein Hauptstreitpunkt bei Handelsvertreterprozessen. Bekanntlich kann jeder Handelsvertreter nach Erteilung der Provisionsabrechnung einen Buchauszug über alle Geschäfte verlangen, für die ihm eine Provision gebührt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.