Urteile des Monats

Unzulässige Verjährungsverkürzung in AGB

In AGB ist eine Verjährungsabkürzung unwirksam, wenn diese auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung erfassen können, weil derartige Ansprüche in der betreffenden Klausel nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Auch eine daran anschließende Klausel mit der die „Herausnahme von Ansprüche(n), für die das Gesetz zwingend eine längere Verjährung bestimmt“ ändert an dem Verstoß gegen § 202 Abs. 1 BGB nichts, da eine solche pauschale Herausnahme in AGB nach § 307 BGB nicht möglich ist.

2025-04-07T11:13:33+02:0031.03.2025|

Kein Provisionswegfall wenn Umstände für das Nichtausführen des Geschäfts dem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich des vertretenen Unternehmers zuzuordnen sind

Die Handelsvertreterin – Inhaberin eines Reisebüros - verlangte von der Reiseveranstalterin – ihrem vertretenen Unternehmen - die Zahlung einer Provision für die Vermittlung eines Reisevertrages, der vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie storniert worden war.

2024-05-28T12:28:44+02:0028.05.2024|
Nach oben