Jahresende naht – Verjährung droht

Wie in jedem Jahr können zum Jahresende wieder zahlreiche Ansprüche verjähren. Somit hat jeder für sich zu überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Denn ist ein Anspruch erst einmal verjährt, kann er gegenüber dem Zahlungsverpflichteten nicht mehr durchgesetzt werden.

2024-07-30T11:58:51+02:0013.12.2021|
Nach oben